Heimatausweis 2 Jahre

Der Heimatausweis wird für die Anmeldung als Wochenaufenthalter (Nebenwohnsitz) in einer anderen Gemeinde benötigt. In diesem Fall wird das Domizil in der Gemeinde Steinen nicht aufgelöst und der Hauptwohnsitz (Niederlassung) bleibt in Steinen bestehen.

Bei Aufenthalt in Altersheimen oder Pflegeinstitutionen wird der Heimatausweis unbefristet ausgestellt.

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