Adressauskunft aus dem Einwohnerregister

Gemäss § 12 des Gesetzes über die Öffentlichkeit und den Datenschutz (ÖDSG) darf die Abteilung Einwohnerdienste Privaten und privaten Unternehmen folgende Daten über Einwohner bekannt geben: Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum. Eine Datensperre gemäss § 13 ÖDSG bleibt vorbehalten.


Auf Gesuch hin kann weiter auch über Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit sowie Datum und Ort des Zu- und Wegzuges Auskunft gegeben werden, wenn dafür ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.


Eine Adressanfrage können Sie über das Online-Formular oder schriftlich stellen. Dies kann auch per E-Mail erfolgen. Bei allen Anfragen ist der Grund der Anfrage anzugeben und ev. ein Interessensnachweis nötig (z.B. Rechnung, Betreibung etc.). Telefonisch werden Adressauskünfte nur an Behörden und Amtsstellen erteilt.

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 10.00
+ Porto

Bemerkung

Füllen Sie das Formular bitte möglichst genau und vollständig aus, um Rückfragen zu vermeiden. Vielen Dank.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.