Adressauskunft aus dem Einwohnerregister
Gemäss § 12 des Gesetzes über die Öffentlichkeit und den Datenschutz (ÖDSG) darf die Abteilung Einwohnerdienste Privaten und privaten Unternehmen folgende Daten über Einwohner bekannt geben: Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum. Eine Datensperre gemäss § 13 ÖDSG bleibt vorbehalten.
Auf Gesuch hin kann weiter auch über Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit sowie Datum und Ort des Zu- und Wegzuges Auskunft gegeben werden, wenn dafür ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Eine Adressanfrage können Sie über das Online-Formular oder schriftlich stellen. Dies kann auch per E-Mail erfolgen. Bei allen Anfragen ist der Grund der Anfrage anzugeben und ev. ein Interessensnachweis nötig (z.B. Rechnung, Betreibung etc.). Telefonisch werden Adressauskünfte nur an Behörden und Amtsstellen erteilt.
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 041 833 81 00 | einwohnerdienste@steinen.ch |
Preis
CHF 10.00