Todesfall
Ein Todesfall ist innert zwei Tagen durch die Spital-, Altersheimverwaltung oder durch die Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte) bei den Einwohnerdiensten zu melden. Das Zivilstandsamt benötigt für die Beurkundung des Todesfalles zwingend die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
Informationen zum Friedhof- und Bestattungswesen finden Sie hier.
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Todesfall: Leitfaden für Angehörige (PDF, 83.22 kB) | Download | 0 | Todesfall: Leitfaden für Angehörige |
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Einwohnerdienste | 041 833 81 00 | einwohnerdienste@steinen.ch |