Arbeitslosenentschädigung

Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosentaggelder, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die Prüfung und Entrichtung der Arbeitslosenentschädigung und anderer Leistungen sind die Arbeitslosenkassen zuständig.


Für die Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern melden Sie sich bitte beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum in Schwyz (telefonisch vorab Termin vereinbaren):

Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

Bahnhofstrasse 8
Postfach 28
6410 Goldau

Telefon +41 41 819 51 70
Telefax +41 41 819 51 71
E-Mail ravgoldau.vd@sz.ch