Betreibungsbegehren

Um als Gläubiger eine Betreibung (Pfändung oder Konkursbegehren) einzuleiten, müssen Sie ein Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt des Wohnsitzes/Domizils des Schuldners stellen. Im Betreibungsbegehren beziffern Sie Ihre Forderung. Das Betreibungsamt erstellt daraus zunächst einen formellen Zahlungsbefehl an den Schuldner.  Der Schuldner kann danach, falls er die Schuld bestreitet, Rechtsvorschlag erheben. Dadurch wird die Betreibung blockiert, bis der Gläubiger mittels Rechtsöffnungsbegehren seine Forderung belegt. Die Betreibungskosten sind immer vom Gläubiger vorzuschiessen und werden in der Folge durch das Betreibungsamt als Bestandteil der Forderung dem Schuldner in Rechnung gestellt.

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