Wartegeld für freipraktizierende Hebammen

Wartegeld für freipraktizierende Hebammen

Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege über Wochen in Bereitschaft und müssen für die angemeldeten Frauen rund um die Uhr erreichbar sein. Dieser Pikettdienst ist durch die Krankenpflegegrundversicherung nicht gedeckt.

Die Gemeinde Steinen richtet deshalb seit dem 01.01.2023 auf Gesuch ein Wartegeld von 500 Franken für die Hausgeburt und 250 Franken für die Wochenbettpflege aus.

Abrechnungsverfahren für Hebammen

Damit die Hebammenentschädigung ausgerichtet werden kann, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

- Rechnung der Hebamme

- Angabe zu Ihrer Bankverbindung (optimalerweise in einem Begleitschreiben)