Beglaubigung von Kopien

Die Kanzlei beglaubigt die Echtheit von Kopien. Zuständig ist der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertreterin. Bitte bringen Sie das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original mit. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Eine Beglaubigung muss nicht zwingend bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen.

Beglaubigungen nach Terminvereinbarung
Beglaubigungen werden jeweils gegen vorgängige Anmeldung bei der Kanzlei,
Tel. 041 833 81 07, gemeindekanzlei@steinen.ch, vorgenommen.

Preis

10.00 pro Seite