Feuerwehr-Ersatzabgabe

Grundsätzlich sind Männer und Frauen ab 20. bis zum vollendeten 52. Altersjahr pflichtig.

Abgaben

Die Ersatzabgabe beträgt pro Jahr pro Fr. 100.- des steuerbares Einkommens 60 Rappen

jedoch

  • bis CHF 15'000.steuerbarem Einkommen, pauschal Fr. 90.00
  • ab  CHF 15'001 bis CHF 59'999,  60 Rappen je CHF 100.00 des steuerbaren Einkommens
  • ab  CHF 60'000, pauschal CHF 360.00

Leistet der Ehemann oder die Ehefrau Dienst in der Feuerwehr oder wird die Altersgrenze von einer Person überschritten, so entfällt die Abgabepflicht.

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