Feuerwehr-Ersatzabgabe
Grundsätzlich sind Männer und Frauen ab 20. bis zum vollendeten 52. Altersjahr pflichtig.
Abgaben
Die Ersatzabgabe beträgt pro Jahr pro Fr. 100.- des steuerbares Einkommens 60 Rappen
jedoch
- bis CHF 15'000.steuerbarem Einkommen, pauschal Fr. 90.00
- ab CHF 15'001 bis CHF 59'999, 60 Rappen je CHF 100.00 des steuerbaren Einkommens
- ab CHF 60'000, pauschal CHF 360.00
Leistet der Ehemann oder die Ehefrau Dienst in der Feuerwehr oder wird die Altersgrenze von einer Person überschritten, so entfällt die Abgabepflicht.
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 041 833 81 01 | finanzen@steinen.ch |
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