Gastgewerbebewilligung
Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder neu übernehmen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde.
Rauchverbot
Das „Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen“ schreibt vor, dass in Gastgewerbebetrieben nicht geraucht werden darf. Restaurationsbetriebe haben aber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Ebenso können Betriebe unter 80 m² Gesamtfläche als Raucherlokale geführt werden. Beides muss von der Gemeinde bewilligt werden.
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Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes (PDF, 85.48 kB) | Download | 0 | Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes |
Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Raucherlokals (PDF, 79.61 kB) | Download | 1 | Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Raucherlokals |
Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Raucherraums (PDF, 88.59 kB) | Download | 2 | Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Raucherraums |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 041 833 81 03 | kanzlei@steinen.ch |
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