Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung

Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig. Das Staatssekretariat für Migration entscheidet administrativ. Es wird unterschieden zwischen erleichterter Einbürgerung von Ehepartnern und erleichterter Einbürgerung von Ausländern und Ausländerinnen der dritten Generation.
Weitere Informationen sind beim Staatssekretariat für Migration erhältlich.

 

Ordentliche Einbürgerung

Für eine ordentliche Einbürgerung müssen ausländische Personen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und einen Aufenthalt in der Schweiz von insgesamt zehn Jahren nachweisen. Für die Frist von zehn Jahren wird die Zeit, während welcher die Person zwischen ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt angerechnet. Für die Einbürgerung in eine schwyzerische Gemeinde muss die Person zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung zusätzlich ununterbrochen fünf Jahre in der betreffenden Gemeinde Wohnsitz haben.
Neben diesen Wohnsitzerfordernissen sowie einem Nachweis über die Deutschkenntnisse müssen Bürgerrechtsbewerber u.a. über einen tadellosen Leumund verfügen und geordnete finanzielle Verhältnisse vorweisen. Bitte entnehmen Sie die Details zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren unserem Merkblatt.

 

Selbsteinschätzung

Mit einer Selbsteinschätzung (siehe Formular unten) können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen.
Wenn die Selbsteinschätzung für Sie positiv ausfällt, können Sie die Antragsformulare beim Sekretariat der Einbürgerungskommission persönlich abholen. Dazu vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin mit dem Sekretariat der Einbürgerungskommission, Tel. 041 833 81 00 oder einwohnerdienste@steinen.ch

 

Gesetzliche Grundlagen

Eidg. Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR 141.0)
Eidg. Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR 141.01)
Kant. Bürgerrechtsgesetz (KBüG, SRSZ 110.100)
Kant. Bürgerrechtsverordnung (KBüV, SRSZ 110.111)

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Selbsteinschätzung Einbürgerung (PDF, 109.66 kB) Download 0 Selbsteinschätzung Einbürgerung
Merkblatt ordentliche Einbürgerung (PDF, 113.92 kB) Download 1 Merkblatt ordentliche Einbürgerung
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