Beglaubigung von Unterschriften
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, ob beispielswese der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Eine Beglaubigung muss nicht zwingend bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Die Kanzlei beglaubigt Ihnen Ihre Unterschrift. Zuständig ist der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertreterin. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- ein amtliches Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)
- das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
Bitte beachten Sie, dass die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, zwingend persönlich anwesend sein muss und erst vor Ort unterschreiben darf.
Beglaubigungen nach Terminvereinbarung
Beglaubigungen werden jeweils gegen vorgängige Anmeldung bei der Kanzlei,
Tel. 041 833 81 07, gemeindekanzlei@steinen.ch, vorgenommen.
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 041 833 81 03 | kanzlei@steinen.ch |