Betreibungsamt

Die Gemeinden Sattel, Steinen und Rothenthurm haben die Gemeinde Schwyz zudem mit der Führung ihrer Betreibungsämter beauftragt.

Das Betreibungsamt ist für die Zwangsvollstreckung nach Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zuständig und wird bei Schuldbetreibungen, Pfändungen, Retentionen und Arresten aktiv. Bei dieser Amtsstelle können auch Auskünfte zur Zahlungsfähigkeit eingeholt werden, die von Liegenschaftsverwaltungen vor dem Bezug einer Wohnung verlangt werden.

Das Betreibungsamt berät Sie gerne und erteilt Ihnen zudem weitere Auskünfte zu folgenden Themen:

  • Betreibung auf Pfändung und Konkurs
  • Betreibung auf Verwertung eines Faust- oder Grundpfandes
  • Betreibung auf Sicherheitsleistung und Vorauszahlung
  • Vollzug von Pfändungen
  • Vollzug von Arresten
  • Vollzug von Retentionen
  • Aufnahme von Güterverzeichnissen
  • Verwahrung und Verwaltung des mit Beschlag belegten Gutes
  • Verwaltung von Liegenschaften
  • Verwertung von gepfändeten und retinierten Gegenständen
  • Verwertung von Grundstücken und Faustpfändern
  • Erteilen von Solvenzauskünften
  • Betreibungsauszug

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Betreibungsauskünfte nur auf schriftliche Anfrage per Post erteilt werden können. Anfragen via E-Mail können aus rechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.

Formulare und weitere Informationen sind auf der Website des Verbandes der Betreibungsamten des Kantons Schwyz erhältlich.

Kontakt

Betreibungsamt
Herrengasse 23
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 30
betreibungsamt@gemeindeschwyz.ch

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